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Narrensichere Infos, Faschingskrapfen und Kleinunternehmerregelung

Neues Jahr, neue Chancen und Infos für die vielen Freiwilligen in Niederösterreich. So trat mit Jahresanfang eine umfassende Änderung der bestehenden Kleinunternehmerregelung in Kraft. Sie ist durch eine Umsatzgrenze definiert. Das betrifft auch das Ehrenamt, denn gemeinnützige Vereine können ab seit dem 1. Jänner bis zu rund 13.000 Euro mehr Umsatz pro Jahr machen als bisher, ohne umsatzsteuerpflichtig zu werden. Das Freiwilligencenter Niederösterreich, eine Initiative der Kultur.Region.Niederösterreich, hat als Anlaufstelle des Landes für das Freiwilligenwesen alle Details dazu auf der Webseite aufgelistet. Diese gibt es hier zu lesen.
Rechtzeitig vor dem Faschingstreiben informiert das Freiwilligencenter auf der Webseite außerdem über die rechtliche Relevanz von Umzügen und Straßensperren. Wer einen Umzug plant, also heimische Straßen zu „verkehrsfremden“ Zwecken nutzen möchte, muss dafür eine Bewilligung einholen. Dabei müssen natürlich Voraussetzungen erfüllt und ein entsprechendes Ansuchen eingereicht werden. Zuständig dafür ist in erster Linie die Gemeinde. Mehr dazu gibt es hier zu erfahren.
Und natürlich macht die geltende Lebensmittelhygiene- und Allergenverordnung auch vor Faschingsveranstaltungen nicht Halt! Wie es sich also mit dem klassischen Faschingskrapfen verhält, gibt es hier nachzulesen.
2025 wird generell im Zeichen des Freiwilligenwesens und des Ehrenamtes stehen. Das Freiwilligencenter Niederösterreich wartet weiterhin mit Freiwilligencheck, Freiwilligenbörse, Handbuch und Fachenqueten auf. Zudem wird erneut ein Online-Freiwilligen- und Ehrenamtsgipfel geplant und will sich das Freiwilligencenter-Team der Boomer-Generation sowie der Zukunft der Freiwilligenarbeit widmen.
Mehr zum Freiwilligencenter Niederösterreich unter freiwilligencenter.at.