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Service Freiwillige lud zum Online-Freiwilligen- und Ehrenamtsgipfel

Das neue Gemeinnützigkeitsgesetz und Freiwilligengesetz trägt zur Stärkung der Freiwilligenarbeit bei, wirft aber für Vereine und Freiwillige auch viele Fragen auf. Service Freiwillige der Kultur.Region.Niederösterreich lud zu einem Online-Informationsabend, um Niederösterreichs Vereine und Freiwillige bestmöglich über alle Veränderungen zu informieren.

400 Online-Teilnehmende, Vertreterinnen und Vertreter von Dachverbänden, Institutionen, größeren und kleineren Vereinen, die die Interessen von rund 100.000 Freiwilligen repräsentieren, waren live dabei und bildeten einen Querschnitt der rund 700.000 Menschen, die in ganz Niederösterreich freiwillig engagiert sind. Vereine und Freiwillige aus den Bereichen Sport, Kunst und Kultur, Sozialwesen, Jugend und Senioren, Natur und Umwelt, aber auch Kameradschafts- und Behindertenverbände, Rettungsorganisationen, Elternvereine, kirchliche Organisationen und Seelsorge bis hin zu Faschingsgilden und Tanzsportvereinen sowie Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter konnten begrüßt werden.

Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner: „Ehrenamtliche sind tragende Säule für Gesellschaft“

Via Videobotschaft betonte Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner den hohen Stellenwert der Freiwilligenarbeit in Niederösterreich: Eine Umfrage zeige, dass 99 Prozent gemeinnützige Vereine als sozialen Kitt für die Gesellschaft sehen. Für 95 Prozent nimmt das freiwillige Engagement eine große gesellschaftliche Bedeutung in Niederösterreich ein und für 87 Prozent eine wichtige Bedeutung in der Wohngemeinde. „Hunderttausende Ehrenamtliche in über 20.000 Vereinen sind eine tragende Säule für das Funktionieren unserer Gesellschaft“, betonte Mikl-Leitner und sicherte zu, gemeinsam mit der Kultur.Region.Niederösterreich und Service Freiwillige Rahmenbedingungen auszuarbeiten, damit Freiwilligenarbeit attraktiv bleibt und zu optimalen Bedingungen stattfinden kann. Ein besonderes Anliegen sei ihr der Versicherungsschutz für informelle Freiwilligenarbeit, den sie gemeinsam mit dem Bund ausarbeiten will. 

Bereits bei der Anmeldung konnten die Teilnehmenden ihre brennendsten Fragen zu der Novelle einreichen. Auf der Agenda standen neben den Neuerungen im Freiwilligen- und Gemeinnützigkeitsreformgesetz auch Fragen zur Freiwilligenpauschale, zur Spendenbegünstigung, zum Energiekostenzuschuss, zur ORF-Beitragsbefreiung oder zur kostenlosen Strafregisterbescheinigung.

Expertise zum Vereinswesen und dem neuen Gesetz

Mit ihrer Expertise standen Petra Pongratz, die Geschäftsführerin von „füruns – Zentrum für Zivilgesellschaft“, Gregor Gatterer, der Referent im Kabinett des Bundesministeriums für Finanzen, Werner Steinwendner, Geschäftsführer der BKS Steuerberatung, und Johannes Maschl, Teamleiter der EVN-Gewerbekundenbetreuung, gemeinsam mit Konrad Tiefenbacher und Günther Haslauer von Service Freiwillige sowie Helga Steinacher von der Kultur.Region.Niederösterreich allen Interessierten Rede und Antwort.

Grundsätzlich bedeutet die neue Gesetzeslage eine Stärkung und Anerkennung des Ehrenamtes und der Freiwilligenarbeit. Neben dem Aufbau einer bundesweiten Servicestelle für Ehrenamt und freiwilliges Engagement und eigener Projektförderungen für Freiwilligenzentren in den Bundesländern ist vor allem die Ausweitung der Spendenbegünstigung für Vereine ein Herzstück des Gemeinnützigkeitsreformgesetz. „Das Finanzministerium legte bei der Beantragung der Steuernummer und dem Antrag zur Spendenbegünstigung großen Wert auf Verfahrensvereinfachungen für die Vereine, die gleichzeitig auch den Schutz der Spenderinnen und Spender gewährleisten“, so Gregor Gatterer bei seinen Ausführungen. So muss der Nachweis der Gemeinnützigkeit oder Mildtätigkeit nur mehr ein Jahr statt bisher drei Jahre nachgewiesen werden. Die jährliche Verlängerung wurde vereinfacht und die Meldung kann jetzt auch mittels Steuerberater statt ausschließlich mittels Wirtschaftsprüfer durchgeführt werden. Dennoch ist der Antrag zur Spendenbegünstigung für die Vereine mit einem Erstaufwand verbunden. Jeder Verein, der bis dato noch keine eigne Steuernummer besitzt, muss diese mittels vereinfachtem Formular (Verf15a Spend) beantragen. Auch die Aktualisierung der Vereinsstatuten sind für einen positiven Spendenbegünstigungsbescheid maßgeblich. „Jeder Verein muss die Auflösungsbestimmungen in seinen Statuten entsprechend adaptieren, das bedeutet für viele eine Statutenänderung, die innerhalb einer Generalversammlung erfolgen muss“, erläutert Werner Steinwendner.

Zeitaufwand für Steuerberatung Thema für die Vereine

Unterschiedliche Ansichten bestehen hinsichtlich des zeitlichen Aufwandes für die Steuerberaterinnen und Steuerberater - die Experten sprachen dabei von rund einer Stunde bis hin zu zwei Stunden. Jedenfalls könne hier keine pauschale Aussage getroffen werden, der Zeitaufwand und damit die Honorierung werden von Verein zu Verein unterschiedlich ausfallen. Eine Zusammenfassung der wichtigsten Erkenntnisse des neuen Freiwilligen- und Gemeinnützigkeitsgesetzes und die konkreten Auswirkungen für die Vereinsarbeit finden alle Interessierten auf der Webseite von Service Freiwillige www.service-freiwillige.at. Fragen werden auch über die Hotline 0810001092 beantwortet.

„Es ist uns ein großes Anliegen, Niederösterreichs Freiwillige und Vereine bestmöglich zu servicieren. Dieser Online-Gipfel war der Auftakt zu einer weitreichenden Informationskampagne. Bereits ab Mai touren wir mit einer Fachenquete zum Thema Lebensmittelhygiene durch die Bezirke. Weitere Informationsveranstaltungen sind in Planung,“ betont Kultur.Region.Niederösterreich-Geschäftsführer Martin Lammerhuber.

 

Foto: Günther Haslauer (Service Freiwillige), Werner Steinwendner (Geschäftsführer der BKS Steuerberatung), Johannes Maschl (Teamleiter der EVN-Gewerbekundenbetreuung), Konrad Tiefenbacher (Service Freiwillige), Helga Steinacher (Kultur.Region.Niederösterreich), Martin Lammerhuber (Geschäftsführer der Kultur.Region.Niederösterreich). 

Kultur Niederösterreich
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