Brotkrümelnavigation:
Hauptinhalt:
Beratung und Förderung
Die Kulturförderung des Landes Niederösterreich beruht auf dem NÖ Kulturförderungsgesetz 1996 samt Richtlinien. Die Förderungen werden im jährlichen Kulturbericht des Landes Niederösterreich veröffentlicht sowie in der Transparenzdatenbank eingetragen.
Im Auftrag des Landes Niederösterreich wickelt die Kultur.Region.Niederösterreich GmbH seit dem Jahr 1999 das Förderwesen für die Bereiche Volkskultur, Chöre, Museen und 2001 Musikschulen ab.
Bereich Volkskultur
Im Rahmen der Volkskulturförderung des Landes Niederösterreich kann für folgende Vorhaben um Förderung angesucht werden:
- Trachten, Goldhauben, Kopftücher, Uniformen
- Musikinstrumente
- Veranstaltungen und Initiativen
- Kulturaustausch
- Publikationen
Förderrichtlinien im Detail finden Sie hier.
Ansprechpartner:
Mag. Stefan Ostermann
Tel. 02732 85015 26
stefan.ostermann(at)volkskulturnoe.at
Einreichstelle:
Volkskultur Niederösterreich GmbH, Haus der Regionen,
Donaulände 56
3504 Krems-Stein
Für die Begutachtung der Förderansuchen sind Gutachtergremien, die zweimal im Jahr (Frühjahr und Herbst) tagen, zuständig.
Im Hinblick auf die erforderliche Bearbeitungszeit der eingelangten Ansuchen sollten Einreichungen bis Ende September bzw. Februar (jeweils vor Projektumsetzung) erfolgen.
Bereich Chormusik
Eingereichte Projekte sollen aufgrund ihrer inhaltlichen Struktur erkennbar über das bisher Gewohnte hinausgehen. Für folgende Vorhaben kann um Förderung angesucht werden
- Konzertprojekte von künstlerischer Relevanz
- Konzertprojekte von regionaler Relevanz
- Wettbewerbs- und Festivalteilnahmen
- Projekte mit Gastmusikern aus anderen Ländern und Regionen
- zeitgenössisches Chorschaffen (Kompositionsaufträge, Uraufführungen)
- Nachwuchs- und Jugendarbeit • Vermittlungsprojekte
- musikalische und stimmliche Weiterbildung im Chor
- aktive Auseinandersetzung mit regionaler Volkskultur
- Veranstaltungen mit vernetzendem und integrativem Charakter
- Startförderung bei Neugründung
Förderrichtlinien im Detail finden Sie hier.
Ansprechpartner:
Mag. Stefan Ostermann
Tel. 02732 85015 26
stefan.ostermann(at)volkskulturnoe.at
Einreichstelle:
Volkskultur Niederösterreich GmbH, Haus der Regionen,
Donaulände 56
3504 Krems-Stein
Für die Begutachtung der Förderansuchen sind Gutachtergremien, die zweimal im Jahr (Frühjahr und Herbst) tagen, zuständig.
Im Hinblick auf die erforderliche Bearbeitungszeit der eingelangten Ansuchen sollten Einreichungen bis Ende September bzw. Februar (jeweils vor Projektumsetzung) erfolgen.
Bereich Museen
Im Rahmen der Museumsförderung des Landes Niederösterreich kann für folgende Vorhaben um Förderung angesucht werden:
- Neugestaltung von Museen und Ausstellungen
- Konservierung und Restaurierung von Museumsobjekten
- Depoteinrichtung für museale Sammlungen
- Inventarisierung von musealen Sammlungen
- Kulturvermittlungsangebote
Förderrichtlinien im Detail finden Sie hier.
Ansprechpartnerin:
Mag. Ulrike Vitovec
Tel.: 02742 90666 6107
foerderungen(at)noemuseen.at
Einreichstelle:
Museumsmanagement Niederösterreich GmbH
Neue Herrengasse 10/3
3100 St. Pölten
Für die Begutachtung der Förderansuchen sind Gutachtergremien, die zweimal im Jahr (Frühjahr und Herbst) tagen, zuständig.
Im Hinblick auf die erforderliche Bearbeitungszeit der eingelangten Ansuchen sollten Einreichungen bis Ende September bzw. Februar (jeweils vor Projektumsetzung) erfolgen.
Bereich Musikschulen
Die Landesförderung der Musikschulen ist in den Bestimmungen des NÖ Musikschulgesetzes 2000, Abschnitt 3, festgelegt.
- Wochenstundenförderung
- Basisförderung
- Strukturförderung
Alle Voraussetzungen für die Wochenstundenförderung sind in der NÖ Musikschulförderungsverordnung bestimmt. Zu beachten sind weiters die Empfehlungen des Musikschulbeirats und die einzuhaltenden %-Quoten im NÖ Musikschulplan.
Ansprechpartner:
MKM – Musik & Kuns Schulen Management GmbH
Fabian Röper, MA, MA
Tel.: 0664 8485375
Förderrichtlinien im Detail finden Sie hier.